Verkauf mit Rückmiete
Bei dem Konzept „Verkaufen-zurück-mieten“ verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Sie ersparen sich, eine neue Mietwohnung zu suchen. Und Sie bleiben in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen. Auch ersparen Sie sich einen Umzug. Die Miete zahlen Sie an den neuen Eigentümer.
Desweiteren haben Sie die Freiheit, unbefristet wohnen zu bleiben oder von vornherein eine Befristung zu vereinbaren.
Sie erhalten den vollen Kaufpreis, der dem Marktwert entspricht. Auch sind Sie unmittelbar schuldenfrei und die monatlichen Raten an die Bank entfallen.
Der Verkaufspreis entspricht dem unbelasteten Verkehrswert Ihrer Immobilie. Gleichzeitig wird bei Bedarf, wenn Sie es wünschen, notarvertraglich ein entgeltliches Wohnungsrecht festgeschrieben. Dieses Wohnungsrecht ist – im Gegensatz zu den anderen Modellen – an die monatliche Zahlung eines Nutzungsentgeltes geknüpft. Sie erhalten also ein lebenslang gültiges Wohnungsrecht gegen monatliche Entgeltzahlungen. Der Verzicht auf das Wohnrecht bei Auszug muss dann jedoch notariell erfolgen.
Eine ordentliche Kündigung oder wirtschaftlicher Weiterverwertungsabsicht durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ihrerseits kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten beendet werden.
Sie haben folgende Sicherheiten
- Sie haben in der Regel kein Wohnrecht, sondern einen Mietvertrag. Dieser wird als Bedingung im Notarvertrag aufgenommen.
- Im Notarvertrag verzichtet der Käufer auf sein ordentliches Kündigungsrecht – befristet oder unbefristet.
- Die Einmalzahlung erfolgt sofort und in voller Höhe auf Ihr Konto.
- Eventuelle Sonderumlagen sowie hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden Sie zukünftig nicht mehr belasten.
- Bei Eigentümergemeinschaften entfallen außerdem die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung.
Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Verkaufspreises und der Höhe des Nutzungsentgeltes beim Verkauf mit Rückmiete ein
- Der aktuelle bezugsfreie Wert der Immobilie – der Verkehrswert – wird von uns ermittelt oder auf Wunsch von einem unabhängigen Sachverständigen eingeschätzt.
- Die Kosten der Immobilienbewirtschaftung und aktuell notwendige und zukünftig zu erwartende Instandhaltungskosten.
- Die marktüblich angemessene Verzinsung für den Erwerber.
- In der Regel wird eine vergünstigte Miete vereinbart.
- Auch die Nebenkosten zahlen Sie wie bisher weiter.
- Ihr Alter ist nicht relevant, was einen wesenlichen Unterschied zu anderen Konzepten ist.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren errechnen wir für Sie, transparent und einfach nachvollziehbar, die Höhe der für Sie realisierbaren Einmalzahlung sowie die Höhe des von Ihnen zu zahlenden monatlichen Nutzungsentgeltes.
Beispiel
Ein Ehepaar bewohnt ein freistehendes Einfamilienhaus in Stockelsdorf. Es hat einen Wert von 450.000 Euro. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Kaufpreissumme in Höhe von 450.000 ausgezahlt. Im Gegenzug zahlt das Paar ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 1.250 Euro.
Steuerliche Betrachtung
Beim Verkauf Ihrer Immobilie gegen Einmalzahlung und Rückmiete gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen:
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf bzw. der Fertigstellung zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.