Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht in Lübeck
Nutzen Sie den Wert Ihres Grundeigentums
Sie haben ein Haus in Lübeck? Sie wollen wohnen bleiben und Ihr gebundenes Kapital frei setzten?
Dann haben Sie noch eine weitere Möglichkeit, dies zu tun. Gerne berate ich Sie und stelle Ihnen das Konzept persönlich vor.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir, Bodo Stelzer Immobilienmakler:
Gerne berate ich Sie in meinem Büro, Adolfstrasse 32, Lübeck oder bei Ihnen vor Ort.
Der Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht ist eine intelligente Alternative zu gängigen Finanzierungslösungen. Denn nicht nur aus Ihrer Immobilie, sondern auch aus dem Grund und Boden, auf dem Ihre Immobilie steht, können Sie Kapital gewinnen.
In Lübeck werden viele Grundstücke bereits von den Kirchen verpachtet oder von der Hansestadt Lübeck. Mit „HausVorteil“, ein Unternehmen in Hamburg, bietet ein weiterer Erwerber dieses Modell an. Sie veräußern nur Ihr Grundstück und bleiben weiterhin Alleineigentümer Ihrer Immobilie.
Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch die Bestellung eines Erbbaurechts.
Sie erhalten maximal den Wert des Grundstücks ausgezahlt. Im Gegenzug zahlen Sie einen langfristig festgelegten Erbbaurechtszins. Sie profitieren weiterhin von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Sie sind als Eigentümer Ihrer Immobilie im Erbbau-Grundbuch eingetragen.
Laufzeiten von 99 Jahren sowie 198 Jahren sind wählbar.
Nach 10 Jahren können Sie das Grundstück zurückkaufen oder es zusammen mit der Immobilie verkaufen. Der Erbbaurechtsvertrag erlischt dann automatisch.
Das HausVorteil-Modell setzt allein das in Ihrem Grundstück gebundene Vermögen frei. Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie. Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch die Bestellung des Erbaurechts (EBR). Als Erbbaurechtsnehmer werden Sie als Eigentümer der Immobilie im sogenannten Erbbau-Grundbuch eingetragen. Die Grundstücksnutzung ist uneingeschränkt und langfristig bis zu 198 Jahren möglich.
Beratungskompetenz in Lübeck
Gut zu wissen: HausVorteil zahlt Ihnen die vollen 100 Prozent des Grundstückswertes aus. Für das verkaufte Grundstück oder den verkauften Grundstücksanteil leisten Sie lediglich einen langfristig festgelegten, überschaubaren Erbbauzins. Nach 10 Jahren können Sie das Grundstück zurückkaufen oder es zusammen mit der Immobilie verkaufen. Der Erbbaurechtsvertrag erlischt dann automatisch.
Ihr Vorteil
Für Grundstücke in Deutschland mit einem Einzel- oder Mehrfamilienhaus
Auch für gewerbliche Eigentümer geeignet
Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie
Nach 10 Jahren Rück- oder Verkauf möglich
HausVorteil zahlt den Grundstückswert zu 100 Prozent aus
Sie interessieren sich für den Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht?
Wir beraten Sie gerne.
Erbpacht: Konditionen bei Grundstücksverkauf in Lübeck
Das Erbbaurecht gibt den Beteiligten einen klaren und ausgewogene Rahmen vor. Hausvorteil bietet den Verkaufsinteressenten folgende Konditionen bei Grundstücksverkauf:
- Der Grundstückswert entspricht dem Bodenrichtwert, den Hausvorteil auf Wunsch bis zu 100 Prozent ausbezahlt. Hausvorteil kauft Grundstücke im Wert von 200.000 und 10 Millionen Euro an.
- Die Laufzeit des Erbbaurechts gibt Hausvorteil wählbar mit 99 bis 198 Jahren an. Für diesen langen Zeitraum kann der Hauseigentümer das Grundstück ohne Einschränkungen nutzen.
- Als Gegenleistung muss der Hauseigentümer einen Erbbauzins für die Grundstücksnutzung bezahlen. Dieser beträgt 5,25 Prozent pro Jahr vom Grundstückswert. (Stand Oktober 2024).
- Rückkauf-Optionen: Der Hauseigentümer kann nach zehn Jahren das Grundstück zurückkaufen. Alternativ kann ein Rückkauf nach bereits drei Jahren gegen eine Konditionsanpassung vereinbart werden.
- Für das Gebäude bleibt der Grundstücksverkäufer zuständig. Instandsetzungen, Modernisierung und die Grundsteuer muss er weiterhin tragen.
- Es gibt keine Gebühren bei Verkauf oder Rückkauf.
Rechenbeispiel: Grundstücksverkauf
Immobilienwert (Grundstück + Haus) | 600.000 Euro |
Gebäudewert (Grundstücksverkäufer bleibt Gebäudeeigentümer) | ./. 400.000 Euro |
Verkaufserlös Grundstück, Wert lt. Gutachterausschuss | 200.000 Euro |
Rückführung des Immobiliendarlehens, falls vorhanden Ersparnis der Kreditrate | ./. 50.000 Euro |
Restbetrag zur freien Verfügung | 150.000 Euro |
Erbauzins monatlich (5,25 % jährlich auf Grundstückswert 200.000 Euro) | 875,00 Euro |
Fazit: Wohnen bleiben dank Erbbaurecht
Erfreulich ist, dass mit dem Angebot von Hausvorteil eine weitere Option zur Kapitalfreisetzung für Immobilieneigentümer zur Verfügung steht.
Der rechtliche Rahmen ist klar geregelt. Verkäufer und deren Erben können für bis zu 198 Jahre im Haus wohnen bleiben.
Zwingend sicherstellen müssen sie, dass der Erbbauzins bezahlt wird.
Nachteil der Variante ist, dass diese für Eigentumswohnungen nicht zur Verfügung steht.
Diese Variante ist auch für Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern und Grundstücke von gewerblichen Eigentümern verfügbar.
Sprechen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Termin:
Telefon: 04515021473
Büro: Adolfstrasse 32, 23568 Lübeck