Verkauf mit Wohnrecht

Bei der Veräußerung Ihrer Immobilie mit Wohnrecht handelt es sich um einen Verkauf Ihres Hauses. Zusätzlich erhalten Sie das Wohnrecht, Sie bleiben in der Immobilie wohnen, solange Sie mögen und dafür eine monatliche Rate bezahlen. Dies ist vergleichbar mit einer Miete bzw. Nutzungsgebühr. Die Höhe richtet sich nach den Marktgegebenheiten, wie z.B. dem Mietspiegel.

Der Verkaufspreis entspricht dem Verkehrswert Ihrer Immobilie, also dem Wert, der bei einem Verkauf am Markt erzielbar ist. Gleichzeitig wird notarvertraglich ein entgeltliches Wohnungsrecht festgeschrieben. Dieses Wohnrecht ist – im Gegensatz zu den anderen Modellen – an die monatliche Zahlung eines Nutzungsentgeltes geknüpft. Sie erhalten also ein lebenslang gültiges Wohnungsrecht gegen monatliche Zahlungen.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Weiterverwertungsabsicht durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ihrerseits kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von z.B. drei Monaten beendet werden, was Ihre Flexibilität erhöht.

Sie haben folgende Sicherheiten

  • Das lebenslange Wohnungsrecht wird notarvertraglich abgesichert. Solange Sie das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt zahlen, können Sie in der Immobilie wohnen.
  • Die Einmalzahlung erfolgt sofort und in voller Höhe auf Ihr Konto.
  • Eventuelle Sonderumlagen sowie hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden Sie zukünftig nicht mehr belasten.
  • Bei Eigentümergemeinschaften entfallen außerdem die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung.

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Verkaufspreises und der Höhe des Nutzungsentgeltes beim Verkauf mit Wohnrecht ein

  • Der aktuelle bezugsfreie Wert der Immobilie – der Verkehrswert – wird von uns ermittelt oder auf Wunsch von einem unabhängigen Sachverständigen eingeschätzt.
  • Die voraussichtliche Dauer des Wohnrechts.
  • Die Kosten der Immobilienbewirtschaftung und aktuell notwendige und zukünftig zu erwartende Instandhaltungs- und Reparaturkosten.
  • Die marktüblich angemessene Verzinsung für den Erwerber.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren errechnen wir für Sie, transparent und einfach nachvollziehbar, die Höhe der für Sie realisierbaren Einmalzahlung sowie die Höhe des von Ihnen zu zahlenden monatlichen Nutzungsentgeltes.

Beispiel

Ein Ehepaar bewohnt ein freistehendes Einfamilienhaus in Lübeck. Es hat einen Wert von 320.000 Euro. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Kaufpreissumme in Höhe von 320.000 ausgezahlt. Im Gegenzug zahlt das Paar ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 950 Euro.

Steuerliche Betrachtung

Beim Verkauf Ihrer Immobilie gegen Einmalzahlung und Rückmiete gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen:

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.

Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf bzw. der Fertigstellung zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.

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